Leistungen

- Pflegeberatung oder Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI -

Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen rund um das Thema Pflege an uns. Eine Beratung sollten Sie spätestens dann in Anspruch nehmen, wenn eine Pflegesituation vorliegt. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der passenden Hilfsmittel.
Zudem informieren wir zu Fragen, welche in Bezug auf mögliche Pflegesituationen aufkommen, vor allem dann, wenn es um die Organisation der Pflege zu Hause geht.
Ein weiteres wichtiges Thema stellt die Übernahme der entstehenden Kosten dar. Hier informieren wir, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen und was z.B. durch andere Kostenträger, wie die Pflegeversicherung, übernommen werden.

Neben den Beratungsgesprächen unterstützen wir Sie außerdem bei der Leistungsbeantragung, bei der Terminfindung mit den jeweiligen Gutachtern wie z.B. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie bei der Durchführung ihres Termins mit den entsprechenden Gutachtern.
In der Regel sind die meisten Fragen schnell geklärt, Andere bedürfen einer intensiveren Beratung. Dafür nehmen wir uns gerne Zeit.

Wer muss einen Beratungseinsatz laut § 37 Ab. 3 SGB XI in Anspruch nehmen?
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 wahrnehmen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für einen persönlichen Beratungseinsatz nach § 37 Ab. 3 SGB XI mit uns.

Ihre Ansprechpartner

Stephan Kell

Pflegeberatung

Tel.: 0170 2425673

Ewald Kruschel

Pflegeberatung

Tel.: 0170 8024994

- Grundpflege -

Häufig kommt es vor, dass durch Krankheit oder nach einem Unfall vorübergehend oder sogar dauerhaft pflegerische Hilfen benötigt werden.
Grundlegende Dinge, wie zum Beispiel die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme sind nicht mehr alleine zu meistern. Können diese Aufgaben nicht oder nicht ausreichend von Ihren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommen wir als ambulanter Pflegedienst für Rostock und Umgebung des Pflegezentrums M&F in Betracht. Unsere Pflegekräfte, sind nach Absprache schnellst möglich für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.

Leistungen der Grundpflege sind z.B.:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • aktivierende Pflege zum Erhalt oder Förderung der Mobilität bzw. der Selbstständigkeit
  • Hilfe beim Toilettengang und/oder Verwendung von Inkontinenzmaterialien

Die Grundpflege stellt eine Leistung der Pflegeversicherung dar und wird entsprechend nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige mit bewilligtem Pflegegrad. Im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist die gesetzliche Grundlage der Pflegeversicherung zusammengefasst. Die Grundbedingungen der Pflegeversicherung sind in der gesetzlichen wie auch in der privaten Pflegeversicherung identisch. Unser ambulanter Pflegedienst erbringt sowohl pflegerische, pflegerisch-medizinische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Wunsch oder Bedarf.

- Behandlungspflege -

Die medizinische Versorgung ist in der Behandlungspflege zusammengefasst und wird ausdrücklich durch den behandelnden Arzt verordnet. In der Regel werden die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse laut SGB V übernommen.
Unsere professionellen Pflegekräfte betreuen Sie mit dem Ziel, Ihre Selbständigkeit und Ihren Willen zu erhalten und zu stärken. Sie streben danach, Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalte zu verkürzen, beziehungsweise zu verhindern.

Leistungen der Behandlungspflege:

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Professionelle Wundversorgung – Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen z.B. Spritzen von Insulin und / oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitus Behandlung
  • Stomaversorgung
  • Infusionstherapie z.B. parenterale Ernährung
  • Punktion und Versorgung von Port-Systemen

- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGBXI und Hilfen bei der Haushaltsführung -

Unser ambulanter Pflegedienst für Rostock und Umgebung bietet Ihnen viele verschiedene Zusatzleitungen an, die weder Bestandteil der Grundpflege noch der Behandlungspflege sind. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, z.B. Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung zu buchen.
Die Hilfen bei der Haushaltsführung werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Weitere Zusatzleistungen sind in unserem Service-Plus-Paket beschrieben.

Hilfen bei der Haushaltsführung und/oder Betreuungsleistungen:

  • Reinigung im Wohnbereich
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Miteinander Zeit verbringen
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln